
26. April 2013: Neue Technik zur Katastrophenwarnung soll im Gesetz verankert werden
Änderung des Hessischen Brand- und Katastrophenschutzgesetzes
„Trotzt anderslautender Lobeshymnen der Regierungsfraktionen finden sich in der jüngsten Änderung des Gesetzes keine wesentlichen Änderungen!“, bewertete der Landtagsabgeordnete Dieter Franz den jüngsten Gesetzentwurf der Landesregierung.
Durch das Gesetz sollen neue technische Möglichkeiten zur Information bei Katastrophenlagen über SMS oder E-Mail verankert werden.
„Ob dies angesichts der Kosten von ca. 400.000 Euro, die das Land als Einrichtungshilfe an die Landkreise und kreisfreien Städte geben will, effektiv und kostengünstig ist, wird sich in den Ausschussberatungen noch herausstellen müssen“, zeigte sich Franz, der auch Feuerwehrpolitischer Sprecher der Fraktion i st, skeptisch.
Schließlich müssten sich die Bürgerinnen und Bürger zuerst registrieren lassen, damit sie im Schadensfall in den Verteiler für die Warnung aufgenommen sind und diese dann auch entsprechend erhalten.
Die Betriebskosten sollen nach der Gesetzesvorlage allerdings den Landkreisen und kreisfreien Städten übertragen werden. „Dies ist erneut eine Kostenverlagerung zu Lasten der Kommunen. Zudem klagen die Kommunen auch, weil sie für die Einführung des Digitalfunks sogenannte Service-Points in den Landkreisen einrichten müssen.“, erläuterte der Abgeordnete.
Des Weiteren werde im Gesetz präzisiert, dass der Krisenstab der Landesregierung auf Ebene der Landkreise und kreisfreien St ädte auch kostenmäßig von diesen zu unterhalten ist. Was das im Einzelnen finanziell bedeutete sei allerdings noch unklar.
„In den Beratungen im Innenausschuss des Landtages werden wir versuchen, diese offenen Fragen zu erörtern, um die finanziellen Auswirkungen vor einem Beschluss durch den Landtag aufzuzeigen!“, so Franz abschließend.