
22. Mai 2013: Staatsgerichtshof bestätigt mangelnde Finanzausstattung der Kommunen!
KFA
Der Landtagsabgeordnete Dieter Franz hat die Entscheidung des Staatsgerichtshofs zur mangelnden Finanzausstat tung der Kommunen durch das Land Hessen als „gute Nachricht für die hessischen Kommunen“ bezeichnet. „Dieses Urteil ist eine weitere juristische Schlappe für die Landesregierung. Die Richterinnen und Richter haben deutlich gemacht, dass eine Politik nach Gutsherrenart in der Zukunft nicht mehr möglich ist. Wer den Kommunen immer mehr Aufgaben überträgt, der muss auch eine ausreichende Finanzausstattung zur Verfügung stellen“, sagte Franz.
Die Entscheidung des Staatsgerichtshofs habe noch einmal unterstrichen, dass CDU und FDP eine Politik gegenüber den Kommunen verfolgen, die an Kommunalfeindlichkeit nicht mehr zu überbieten sei. „Gleichzeitig bedeutet diese Entscheidung einen Sieg für die kommunale Selbstverwaltung“, so Franz.
„Der Staatsgerichtshof hat der Landesregierung nun eine Frist bis zum Jahr 2016 eingeräumt, eine n verfassungsgemäßen Kommunalen Finanzausgleich (KFA) vorzulegen. Hierbei ist eine umfassende Finanzbedarfsanalyse als entscheidender Schritt notwendig“, erläuterte Franz. Das oberste Gericht des Landes hatte ebenfalls die Kompensationsumlage für verfassungswidrig erklärt.
„Erneut hat ein Urteil des Staatsgerichtshofs die Kommunalfeindlichkeit der Landesregierung bestätigt – Damit muss endlich Schluss sein. Die mangelnde Finanzausstattung der Kommunen führt zu drastischen Gebührenerhöhungen für die Bürger. Dies ist nicht akzeptabel!“, so Franz abschließend.