Zum Inhalt springen

27. Mai 2013: Die vierte Lesung findet am 22. September statt

Schlagwörter

KiföG

Der Landtagsabgeordnete Dieter Franz hat die Verabschiedung des Kinderförderungsgesetzes durch CDU und FDP als „vorläufigen Abschluss eines einzigartigen Gesetzgebun gsverfahrens“ bezeichnet. „Das Gesetzgebungsverfahren hat eine ebenso einzigartige Welle des Protests durch das gesamte Land gehen lassen, eine Welle, die bis heute anhält. Nach wie vor, gehen täglich Briefe und E-Mails von besorgten und empörten Bürgerinnen und Bürgern aus allen Teilen des Landes ein, die sich gegen die Verabschiedung dieses Gesetzes aussprechen.

Sie warnen zu Recht, denn dieses Gesetz ist ein schlechtes Gesetz, es ist ein Gesetz, das nicht nur keine Verbesserungen bei den Standards und bei wesentlichen Elementen der Finanzierung bringt, sondern das in weiten Bereichen zu einer Verschlechterung des Angebots, zu einem Absinken der Qualität und in vielen Fällen auch zu nicht mehr, sondern zu weniger Geld beim Träger führen wird“, erläuterte Franz.

Der Abgeordnete kritisierte erneut die unzureichende finanzielle Ausstattung der frühkindlichen Bildung durch das Land. „Es ist schon dreist zu behaupten, das Land ste lle dafür 425 Millionen Euro zur Verfügen. Es ist schließlich klar, dass der Löwenanteil entweder aus kommunalen und Bundesmitteln stammt oder auf das Urteil zur Mindestverordnung des Staatsgerichtshofs vom letzten Jahr zurückgeht. Mit letzterem wurde das Land gezwungen, den Trägern die Mehrkosten im Gefolge der Mindestverordnung zu erstatten. Dies einbezogen bleiben von den 425 Millionen Euro gerade noch 38,5 Millionen Euro übrig. Ihnen stehen jährliche Gesamtkosten von 1,5 Milliarden Euro gegen. Die insgesamt prekäre Finanzierung im Zusammenwirken mit dem gewählten Finanzierungsmodus ist für den Hauptteil der Probleme verantwortlich, die im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens immer deutlicher geworden sind“, so der SPD-Abgeordnete.

Die wesentlichen Kritik-Punkte seien der starke Anreiz, die Gruppen so voll wie irgend möglich zu machen; die Anhebung der U3-Gruppengröße von bisher acht bis zehn auf zukünftig 12; der Mangel an Anreizen zur Verstärk ung des Ganztagsangebots sowie die fehlende Förderung des Hortbereichs mehr und der Inklusion. Die schwarz-gelben Korrekturen hätten am Gesamturteil nichts geändert: „Es ist und bleibt einfach ein schlechtes Gesetz“, so Franz abschließend.

Vorherige Meldung: Staatsgerichtshof bestätigt mangelnde Finanzausstattung der Kommunen!

Nächste Meldung: KiföG trotz massiver Kritik durchgepeitscht

Alle Meldungen