
27. März 2014: Gesetzentwurf von CDU und Grünen ist unzureichend – bürokratische Hürden erschweren Umsetzung
Wirtschaftliche Betätigung der Gemeinden
Als „unzureichend“ hat der Landtagsabg eordnete Dieter Franz den heute von CDU und Bündnis 90/Die Grünen vorgestellten Gesetzentwurf zur Änderung des Paragraphen 121 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) bezeichnet. „Der Gesetzentwurf geht nicht weit genug. Allein für den Bereich der Energiewirtschaft sind Verbesserungen hinsichtlich der wirtschaftlichen Betätigung von Gemeinden vorgesehen. Zudem wird die Breitbandversorgung in den Ausnahmenkatalog aufgenommen. Das reicht uns nicht aus“, so der Landtagsabgeordnete.
Im Bereich der Energiewirtschaft baue der Gesetzentwurf außerdem aus Sicht der SPD-Fraktion unnötig bürokratische Hürden auf. „Die wirtschaftliche Betätigung ist hier nur für den Fall möglich, dass sie innerhalb des Gemeindegebiets oder im regionalen Umfeld in den Formen interkommunaler Zusammenarbeit erfolgt. Außerdem ist sie nach dem Gesetzeswortlaut dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit zu unterwerfen. Es ist demnach immer eine Markterkundung vorzunehmen. Hier durch wird das Verfahren verlängert und unnötig verkompliziert“, sagte der SPD-Politiker.
Von der CDU-Fraktion sei jedoch bei der Verbesserung der Möglichkeiten zur energiewirtschaftlichen Betätigung von Kommunen nicht viel zu erwarten gewesen. „Wer wie die CDU im Wahlkampf 2013 vielerorts den Kampf gegen die Windräder führt und dies nach wie vor auch von dem hiesigen CDU-Bundestagsabgeordneten propagiert wird, von dem wird nicht erwartet, dass er an einer Beschleunigung der Energiewende, zu der auch eine Änderung von Paragraph 121 HGO einen Beitrag leisten könnte, besonderes Interesse hat“, ist der Abgeordnete überzeugt.
„Gerade die Kommunen hatten hohe Erwartungen an diese Änderung, die mit dem vorliegenden Entwurf enttäuscht werden. Eine sinnvolle Reform der wirtschaftlichen Betätigung ist dieser Entwurf jedenfalls nicht!“, so Franz abschließend.