
27. März 2014: Bisherige schulische Angebote werden eingeschränkt
Neue Aufsichtsverordnung geht an Realität vorbei
Die SPD-Landtagsfraktion fordert mit einem Berichtsantrag (Drs. 19/266) von der Landesregierung Aufklärung über die neue Aufsichtsverordnung, die zu umfangreichen Einschränkungen schulischer Angebote, wie Ausflügen oder Schwimmunterricht in Hessen geführt habe, teilt Quanz in einer Presseerklärung mit.
„Die Neuregelung hat in den vergangenen Wochen aus nachvollziehbaren Gründen einen Sturm der Entrüstung an den Schulen ausgelöst. Denn sie berücksichtigt weder praktische Notwendigkeiten noch pädagogische Ziele. Die neue Verordnung geht völlig an der Realität vorbei,“ kritisierte der Abgeordnete aus Eschwege. Über viele Generationen sei ein Klassenausflug ins Freibad im Sommer oder Schlittenfahren im Winter für Grundschüler das Normalste der Welt gewesen. Künftig müsse nicht nur darauf verzichtet werden, sondern z.B. auch auf Radwanderungen im Frühling oder Herbst, weil es Grundschülern per Verordnung nun verboten werde. Besonders Grundschulen bezögen aber auch den Jahres- rhythmus mit vielfältigen Möglichkeiten mit ein, um wichtige Ergänzungen zum Unterricht zu bieten. Gerade auch der Schwimmunterricht müsse weiter gewährleistet werden und dürfe nicht den neuen Aufsichtsregeln zum Opfer fallen. Die Übergangsfrist, die das Kultusministerium den Lehrerinnen und Lehrern jetzt nachträglich eingeräumt habe, um das Rettungsschwimmabzeichen aufzufrischen, sei ein erster Schritt in die richtige Richtung.
Weitere Schritte müssten aber folgen, um den Schulbetrieb mit bisher möglichen Angeboten aufrechtzuerhalten Die SPD wolle daher wissen, welche Maßnahmen und Programme die Landesregierung plane, um allen Lehrkräften und anderen Aufsichtspersonen bis zum Ablauf der Frist die Erlangung der notwendigen Qualifikationen zu ermöglichen. Da durch die neue Verordnung offenbar die Gefahr bestehe, dass Klassenfahrten ausfallen, frage die SPD-Fraktion auch danach, ob schon Fälle bekannt sind, in denen aufgrund fehlender Hilfskräfte oder Aufsichtspersonen Fahrten oder ähnliche Veranstaltungen ausgefallen sind.
Kultusminister Lorz habe in einer Debatte im Landtag eingeräumt, dass die Landesregierung mit der Verordnung „in dem einen oder anderen Punkt über das Ziel hinausgeschossen“ sei. Quanz forderte abschließend: “Die Selbstkritik des Kultusministers offenbart, dass dringender Handlungsbedarf zur Korrektur der Verordnung durch die Landesregierung besteht. Wir werden das Thema jedenfalls im Hessischen Landtag weiter kritisch aufrufen, um den Schulen in ihrem Alltag zu helfen.“