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3. April 2014: Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetz gibt die Richtung vor

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Energiepolitik

Der Landtagsabgeordnete Dieter Franz hat den Kompromiss der Bundesregierung und der Länder zur Reform des Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) als „sinnvoll und einen Schritt in die richtige Richtung“ bezeichnet. „Deshalb gilt unser Dank zunächst Bundeswirtschaftsminister Gabriel, der innerhalb kürzester Zeit eine konsensfähige Grundlage zur Reform des EEG geschaffen hat. Dieser Konsens ist auch für Hessen gut“, sagte Franz.

Der SPD-Abgeordnete betonte, dass der Konsens bei der Festlegung des Referenzertragswertes für Onshore-Windkraft dazu führen werde, dass Windkraft in Binnenländern wie Hessen auch in Zukunft eine wirtschaftliche Nutzung garantiere. Ebenso sei die Einigung bei der Bioenergie zu begrüßen, da man diese Energieform dringend für eine erfolgreiche Energiewende benötige. „Aus unserer Sicht gibt es jedoch auch zwei Punkte, wo man nach einem erfolgreichen Beschluss der EEG-Reform durch das Bundeskabinett nacharbeiten muss. Die Stichtagsregelung bedarf noch einer intensiven Diskussion für in Bau befindliche Anlagen, die kurz vor der Genehmigung stehen und für deren naturschutzrechtliche Gutachten viel Geld ausgegeben wurde. Hier benötigen Investoren Planungssicherheit. Das Ziel Photovoltaikanlagen vom EEG unabhängig zu machen und gleichzeitig für die deutsche Photovoltaik-Industrie ein zukunftsfähiges Geschäftsmodell zu entwickeln, ist bei der letzten EEG-Novelle mit der Eigenverbrauchsregelung gelungen. Mittlerweile ist das Thema auch für Gewerbebetriebe und Wohnungsbaugesellschaften interessant und kann dazu beitragen, die Netze zu entlasten. Der im Referentenentwurf gemachte Vorschlag, auch die Eigenstromproduktion jenseits einer Bagatellgrenze von zehn Kilowatt pro Stunde mit der EEG-Umlage zu belegen, würde dazu führen, dass der Markt in diesem Segment zusammenbricht. Daher muss für die Photovoltaik-Eigenstromnutzung die Bagatellgrenzen so angehoben werden, dass sich diese Nutzungsform auch für Gewebe- und Industrieobjekte und Mehrfamilienhäuser wirtschaftlich darstellen lässt. Das wird auch die Arbeitsplätze bei Kirchner Solar im Alheim und anderen Anbietern absichern“, sagte Franz.

„Die Ausweisung von 2 Prozent Windvorrangflächen in Hessen wird ohne Lockerung der überzogenen Naturschutzauflagen kaum zu realisieren sein. Ich bin gespannt, welche Vorgaben das Hessische Umweltministerium hier machen wird!“, so Franz abschließend.

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