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1. Dezember 2014: Probleme bei der Freistellung für Feuerwehren häufen sich – Antwort auf Kleine Anfrage enttäuschend

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Feuerwehren

„Die Antwort des Innenministers auf die Kleine Anfrage zur Freistellung von Landesbediensteten für Einsätze bei den Feuerwehren ist enttäuschend. Ein bloßer Verweis auf gesetzliche Regelungen löst das Problem nicht. Mich erreichen vermehrt Berichte von Problemen bei Freistellungen – sowohl bei Landesbediensteten als auch bei anderen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern“, so der feuerwehrpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion Dieter Franz.

Anlass für die Kleine Anfrage der SPD-Abgeordneten Franz, Faeser, Gremmels und Rudolph waren verstärkte Hinweise auf Probleme bei der Freistellung zu Feuerwehreinsätzen. Freistellungen sind in Hessen in § 11 Hessisches Brand- und Katastrophenschutzgesetz geregelt.

„Der Minister macht es sich zu leicht, wenn er nur auf die gesetzlichen Regelungen verweist. Gerade Gleitzeitregelungen erschweren Freistellungen. Hier muss etwas getan werden. Feuerwehrmänner und Feuerwehrfrauen riskieren ihre Gesundheit im Dienste der Gemeinschaft. Sie dürfen nicht im Stich gelassen werden. Daher habe ich auch via Facebook einen Aufruf gestartet, dass sich Angehörige von Feuerwehren die Probleme bei der Freistellung haben, sich bei mir melden sollen. Wi r müssen überlegen, wie wir die Situation in diesem Bereich verbessern können“, so Dieter Franz abschließend.

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