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18. Januar 2015: Verlagerung der Kommunalaufsicht ist nur verschoben – Gefahr bleibt weiter bestehen

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Verlagerung der Kommunalaufsicht

Der schwarz-grüne Koalitionsvertrag sieht vor, die Kommunalaufsicht von den Landrätinnen und Landräten auf die Regierungspräsidien zu verlagern. Im Koalitionsvertrag heißt es, dass sich die Aufsicht über die Schutzschirmkommunen durch die Regierungspräsidien Darmstadt, Gießen und Kassel bewährt hätte.

Die SPD-Landtagsfraktion hält dieses Vorgehen für falsch. Ein entsprechender Antrag wurde heute im Innenausschuss des Hessischen Landtages behandelt. Die Übertragung der Kommunalaufsicht auf die Regierungspräsidien wird den regional sehr unterschiedlichen Problemen der kommunalen Haushalte nicht gerecht.

Auch die Kommunalvertretungen lehnen die beabsichtigte Verlagerung der Kommunalaufsicht ab, wie die kritischen Resolutionen der Kreistage Werra-Meißner und Hersfeld-Rotenburg zeigen.

„Die Verlagerung der Kommunalaufsicht von den Landrätinnen und Landräten auf die Regierungspräsidien wurde von Schwarz-Grün nur aufgeschoben, aber nicht aufgehoben. Im Koalitionsvertrag steht ganz klar, dass die Regierung die Verlagerung der Kommunalaufsicht anstrebt“, sagte Dieter Franz nach der heutigen Innenausschusssitzung in Wiesbaden.

Vertreter von Schwarz-Grün argumentierten heute im Ausschuss mit den guten Konsolidierungserfolgen der Schutzschirmkommunen. Der Hinweis auf die Konsolidierungserfolge der Schutzschirmkommunen hinkt allerdings, weil sich diese per Vertrag zur schnellen Konsolidierung verpflichtet haben.

„Die Berücksichtigung örtlicher Kenntnisse und Belange sollen bewusst nicht mehr berücksichtigt werden.“, so Franz.

„Eine Verlagerung der Kommunalaufsicht zieht massive Erhöhungen der kommunalen Steuern und Abgaben nach sich, wie gerade die Situation in den Schutzschirmkommunen zeigen. Dort ist die Last der Steuern und Abgaben massiv gestiegen. Der Finanzminister hat öffentlich mehrfach bekundet, die Bürgerinnen und Bürger vor Ort die Zeche zahlen zu lassen. Die Wahrnehmung der Kommunalaufsicht durch die Landkreise ist weiterhin richtig. Die Ablehnung des SPD-Antrages durch Schwarz-Grün zeigt, dass die Verlagerung weiter geplant ist. Nach der Kommunalwahl 2016 wird sie wieder auf der Tagesordnung stehen“, sagte Dieter Franz abschließend.

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