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21. Juli 2015: KFA-Neuordnung ist und bleibt kommunalfeindlich – Bürgerinnen und Bürger zahlen die Zeche

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Kommunaler Finanzausgleich

Der SPD-Landtagsabgeordnete Dieter Franz hat die Neuordnung des Kommunalen Finanzausgleichs (KFA) als „weiterhin kommunalfeindlich“ kritisiert. „Die Kommunalfeindlichkeit bleibt auch nach den jetzt vorgenommenen Nachbesserungen bestehen. Die Städte, Landkreise und Gemeinden erhalten immer noch 500 Millionen Euro weniger, als ihnen nach dem KFA-Recht vor 2011 zustehen würde.

Viele Kommunalpolitiker aller Couleur hatten große Hoffnung auf die Neuordnung gesetzt und sehen sich massiv getäuscht. Diesen Verdruss hat Schwarz-Grün mit einem Gesetzentwurf verursacht, dessen Ergebnis vorausbestimmt gewesen ist, nämlich den Kommunen die notwendigen Mittel vorzuenthalten. Mit viel Getöse, vielen Rechenoperationen und Gesprächsrunden wurde dieses Ziel übertüncht. Das alles war immer als Täuschungsmanöver angelegt“, sagte Franz.

„Wenn die Regierungsfraktionen die Vereinbarung mit den kommunalen Spitzenverbänden als deren Zustimmung zur KFA-Neuordnung umdefinieren, handelten sie wider besseres Wissen. Es gibt nahezu keinen Kommunalvertreter, der die Reform begrüßt. Auch nach der Vereinbarung gab es Proteste gegen die Reform und Erklärungen, in denen auch Klagen angekündigt wurden“, so Franz. Angesicht von Erhöhungen der kommunalen Steuern und Gebühren in Höhe von 370 Millionen Euro in den vergangenen vier Jahren zeige sich, wie berechtigt dieser Protest sei. Ein erpresster Kompromiss ersetze keine fairen Verhandlungen auf Augenhöhe. „Etwas weniger kommunalfeindlich bleibt immer noch kommunalfeindlich. Dass für Kommunen gedachte Bundesmittel ungeschmälert den Kommunen zufließen, ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit. Dass dies einer Vereinbarung zwischen Spitzenverbänden und CDU/Grünen bedarf, zeigt das Ausmaß schwarz-grüner Kommunalfeindlichkeit. Den Spitzenverbänden war ein halber Spatz in der Hand lieber als die Taube auf dem Dach“, sagte Dieter Franz.

Mit der Vereinbarung würden zentrale Mängel des Gesetzentwurfes aber nicht beseitigt. Die hessischen Kommunen blieben weiterhin unterfinanziert. Der Mindestbedarf sei herunter gerechnet worden. Dass den Kommunalen Spitzenverbänden der Verzicht auf eine Klageempfehlung abgepresst wurde, zeige die Unsicherheit der Landesregierung in der Frage, ob ihr Entwurf dem Staatsgerichtsurteil entspricht.

„Der kommunale Bedarf wurde künstlich herunter gerechnet. In die vom Gesetzentwurf der Landesregierung vorgesehene Bedarfsberechnung sind lediglich die Ist-Ausgaben eingeflossen. Vorhandene notwendige Bedarfe, die aber derzeit durch die Finanznot der Kommunen in der Vergangenheit nicht erfüllt werden konnten, bleiben außerhalb der Bedarfsermittlung. So fehlen alleine rund 900 Millionen Euro für die Erledigung von Pflichtaufgaben“, so Franz.

„Eine vollständige Beteiligung der Kommunen an den Steuerzuwächsen des Landes anstatt der herrschenden hälftigen Regelung ist erforderlich. Die jetzige Änderung, den Kommunen nur die Hälfte zuzuführen, ist inakzeptabel. Die schwarz-grüne Landesregierung sanierte den Landeshaushalt auf Kosten der Kommunen und damit letztlich der Bürgerinnen und Bürger. Die Verantwortung für die steigenden kommunalen Steuern, Abgaben und Gebühren trägt einzig und alleine die schwarz-grüne Landesregierung“, sagte Dieter Franz abschließend.

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