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Michael Roth MdB Foto: Michael Roth

20. Mai 2020: Soforthilfe vom Bund für Schulen: 500 Millionen Euro stehen für digitalen Unterricht bereit

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Michael Roth MdB: Schülerinnen und Schüler erhalten wichtige Unterstützung zur richtigen Zeit

Wichtige Unterstützung in Corona-Zeiten erhalten auch die Schulen vom Bund: 500 Millionen Euro stehen ihnen jetzt auf Initiative der SPD für ein Sofortausstattungsprogramm bereit. "Damit unterstützen wir die Schülerinnen und Schüler, die bisher kein geeignetes digitales Endgerät haben, um von zuhause aus am Online-Unterricht teilnehmen und Schularbeiten erledigen zu können", begrüßt der SPD-Bundestagsabgeordnete Michael Roth die Unterstützung aus Berlin.

Digitaler Unterricht zu Hause wird den Präsenzunterricht noch länger ergänzen müssen. Schülerinnen und Schüler, für die der Online-Unterricht aus Mangel an geeigneten Geräten bislang keine Option war, können jetzt mit Tablets oder Laptops ausgestattet werden, die ihnen aus den bereitgestellten Mitteln leihweise zur Verfügung gestellt werden. Der Bund unterstützt damit die für die personelle und sächliche Ausstattung der Schulen zuständigen Länder und Kreise.

"Es darf nicht der Geldbeutel der Eltern darüber entscheiden, ob Kinder und Jugendliche am momentan so wichtigen digitalen Fernunterricht teilhaben können. Das ist eine entscheidende soziale Frage. Viele Schulen leisten großartige Arbeit, um unter den aktuell so schwierigen Bedingungen Kindern und Jugendlichen weiterhin das Lernen zu ermöglichen und dabei neue, kreative und vor allem digitale Wege gehen. Deshalb freue ich mich sehr, dass dieses Programm jetzt an den Start geht und allen Kindern und Jugendlichen gleichermaßen die Chance gibt, diesen Weg mitzugehen", so der heimische Abgeordnete Roth.

Hintergrund:

Für das 500 Millionen-Euro-Sofortausstattungsprogramm für Schulen wurde eine Zusatzvereinbarung zwischen Bund und Ländern zum bereits bestehenden Digitalpakt Schule auf den Weg gebracht. Es ergänzt die bereits beschlossenen 5 Mrd. Euro vom Bund und 500 Mio Euro der Länder zur umfassenden digitalen Modernisierung der Schulen in Deutschland. Für den Digitalpakt wurde eigens Artikel 104c des Grundgesetzes geändert, um die verfassungsrechtliche Grundlage für das Engagement des Bundes zu schaffen und die Finanzhilfe für Bundesländer und Gemeinden bei Investitionen in die digitale Bildungsinfrastruktur zu ermöglichen. Die weitere Zuständigkeit der Länder für das Schul- und Hochschulwesen und die Kultur bleibt davon unberührt.

Die Verteilung der Bundesmittel auf die Länder erfolgt nach dem sogenannten Königsteiner Schlüssel. Die Länder weisen diese Mittel bedarfsgerecht - unter Berücksichtigung sozialer Ungleichgewichte - ihren Schulträgern zu. Entsprechende landesspezifische Regelungen müssen dafür zeitnah von den Ländern beschlossen werden. Förderfähig sind Laptops, Notebooks und Tablets, aber keine Smartphones. Die mobilen Endgeräte werden je nach Landesregelung von den Ländern oder den Schulträgern beschafft. Die Verteilung der Endgeräte an all diejenigen Schülerinnen und Schüler, die noch nicht versorgt sind und die sie brauchen, erfolgt über die Schulträger oder in deren Auftrag durch die Schulen. Die Geräte gehen nicht in den Besitz der Jugendlichen über, sondern werden als Leihgerät zur Verfügung gestellt.

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